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   VGH Bayern, 19.01.2015 - 22 CS 14.2805, 22 CS 14.2806, 22 CS 14.2807   

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https://dejure.org/2015,1398
VGH Bayern, 19.01.2015 - 22 CS 14.2805, 22 CS 14.2806, 22 CS 14.2807 (https://dejure.org/2015,1398)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.01.2015 - 22 CS 14.2805, 22 CS 14.2806, 22 CS 14.2807 (https://dejure.org/2015,1398)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Januar 2015 - 22 CS 14.2805, 22 CS 14.2806, 22 CS 14.2807 (https://dejure.org/2015,1398)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Ablehnung von Richtern im Rahmen eines Anhörungsrügeverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit i.R.e. immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Betrieb einer Windkraftanlage

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit i.R.e. immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Betrieb einer Windkraftanlage

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit i.R.e. immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Betrieb einer Windkraftanlage

  • rewis.io

    Erfolglose Richterablehnung im Anhörungsrügenverfahren

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit i.R.e. immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Betrieb einer Windkraftanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 04.12.2014 - 22 CS 14.2157

    Ablehnung des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 22 CS 14.2805
    Durch Beschluss vom 4. Dezember 2014 (Az. 22 CS 14.2157, 22 CS 14.2158, 22 CS 14.2161) änderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 17. September 2014 ab und lehnte Anträge der Antragsteller auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau und Betrieb einer Windkraftanlage der Beigeladenen auf dem einem Grundstück der Arbeitgeberin der Antragsteller benachbarten Grundstück mit einer Maßgabe ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Gerichts- und die beigezogenen Behördenakten der Verfahren 22 CS 14.2805, 22 CS 14.2806 und 22 CS 14.2807 und der vorangegangenen Verfahren 22 CS 14.2157, 22 CS 14.2158 und 22 CS 14.2161.

    Hinsichtlich der von den Antragstellern gerügten gerichtlichen Fristsetzung vom 17. Oktober 2014 bis zum 27. Oktober 2014 wird auf die Ausführungen in den Beschlüssen zu den Ablehnungsgesuchen vom 23.10.2014 (BayVGH, B.v. 3.11.2014 - 22 CS 14.2157, 22 CS 14.2158 und 22 CS 14.2161 - Rn. 20, S. 7) verwiesen.

    Soweit die Antragsteller nun die gerichtlichen Fristsetzungen vom 7. November 2014 bis zum 17. November 2014 (für alle drei Verfahren z.B. VGH-Akte 22 CS 14.2157, Bl. 171 Rückseite, Bl. 213 f.) rügen, ergeben sich hieraus keine Gründe im Sinne des § 42 Abs. 2 ZPO.

    Gleiches gilt für die weiter gerügte gerichtliche Fristsetzung vom 17. November 2014 bis zum 25. November 2014 (VGH-Akte 22 CS 14.2157, Bl. 256 Rückseite) zum Schriftsatz der Beigeladenen vom 14. November 2014.

    Mag die Äußerungsfrist für die Antragsteller durch den vergleichsweise lang dauernden Postweg bei Eingang der Unterlagen weitgehend ausgeschöpft gewesen sein, wurde die Frist aber vom Berichterstatter am 21. November 2014 bis zum 28. November 2014 antragsgemäß verlängert (VGH-Akte 22 CS 14.2157, Bl. 398 Rückseite).

    Umgekehrt wurde den übrigen Beteiligten zum mit umfangreichen Anlagen versehenen Schriftsatz der Antragsteller vom 17. November 2014 ebenfalls eine Äußerungsfrist bis zum 25. November 2014 gesetzt (VGH-Akte 22 CS 14.2157, Bl. 323 Rückseite).

    Auf dieser Grundlage hat der Berichterstatter mit gerichtlichem Aufklärungsschreiben vom 7. November 2014 - auch auf entsprechendes Vorbringen der Antragsteller hin - konkrete Fragen zur Funktionsweise der Eiserkennungsanlage der strittigen Windkraftanlage gestellt, auf Lücken und Unklarheiten in der Genehmigung und den einbezogenen Unterlagen (z.B. Fragen Nrn. 1.3, 1.4, 2.) sowie darauf hingewiesen, dass das System eine Eisbildung nur bei Rotorbewegung und nicht bei Rotorstillstand erkennen könne, wie das vorgelegte TÜV-Gutachten zeige (VGH-Akte 22 CS 14.2157, Bl. 213 f.).

    Soweit eine Besorgnis der Befangenheit auf den Vorwurf der Verwertung von Parteivortrag der Beigeladenen nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist gestützt wird, war jedenfalls die Problematik von Eisfall und Eiswurf schon in der ursprünglichen Beschwerdebegründungsschrift der Beigeladenen enthalten (Schriftsatz vom 15.10.2014, VGH-Akte 22 CS 14.2157, Bl. 39 f., 43 ff.).

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 22 CS 14.2805
    Die rein subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen nicht aus (BVerwG, U.v. 5.12.1975 - VI C 129/74 - BVerwGE 50, 36/39).

    Die rein subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht aber für die Annahme einer Befangenheit nicht aus (vgl. BVerwG, U.v. 5.12.1975 - VI C 129/74 - BVerwGE 50, 36/39).

  • VGH Bayern, 21.12.2010 - 3 B 09.1843

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 22 CS 14.2805
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist indessen dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus der Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2010 - 3 B 09.1843 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Die Ausnahme bei von den anerkannten rechtlichen Grundsätzen so weit entfernten Entscheidungen, dass sie den Eindruck einer willkürlichen oder sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2010 - 3 B 09.1843 - juris Rn. 7 m.w.N.), liegt angesichts der Orientierung des Verwaltungsgerichtshofs an o.g. allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen gerade nicht vor.

  • BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09

    Ablehnungsgrund, Anhörungsrüge, Ausschlussgrund, Befangenheit, Besorgnis der

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 22 CS 14.2805
    Es kann dahinstehen, ob eine Richterablehnung in Verfahren über eine Anhörungsrüge überhaupt zulässig ist, weil sie deren Zielsetzung, eine gerichtliche Selbstkorrektur zu ermöglichen, in ihr Gegenteil verkehrte (offen gelassen von BVerwG, B.v. 28.5.2009 - 5 PKH 6/09 u.a. - NVwZ-RR 2009, 662), denn die Ablehnungsgesuche sind jedenfalls unbegründet.

    Die Besorgnis der Befangenheit ist dann gegeben, wenn vom Standpunkt eines Beteiligten aus hinreichende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unparteilichkeit des betroffenen Richters zu zweifeln (BVerwG, B.v. 28.5.2009 - 5 PKH 6/09 u.a. - NVwZ-RR 2009, 662/663).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 22 CS 14.2805
    Über das in verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren geltende, von den Antragstellern als Grenze gerichtlicher Sachaufklärung missverstandene Erfordernis einer Glaubhaftmachung durch die Beteiligten hinaus kann das Gericht zu eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptverfahren geltend gemachten Anspruchs verpflichtet sein, wenn sonst eine durch eine gegenteilige Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht rückgängig zu machende Verletzung in Grundrechten droht (vgl. BVerfG, B.v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - juris Rn. 10, 12).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 22 CS 14.2805
    Diese Voraussetzung ist dann gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (BVerfG, B.v. 7.12.1976 - 1 BvR 460/72 - BVerfGE 43, 126; BVerfG, B.v. 5.4.1990 - 2 BvR 413/88 - BVerfGE 82, 30/38; st. Rspr.).
  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 22 CS 14.2805
    Diese Voraussetzung ist dann gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (BVerfG, B.v. 7.12.1976 - 1 BvR 460/72 - BVerfGE 43, 126; BVerfG, B.v. 5.4.1990 - 2 BvR 413/88 - BVerfGE 82, 30/38; st. Rspr.).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs durch ausreichende Bemessung richterlich

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 22 CS 14.2805
    Kurze Äußerungsfristen in eilbedürftigen Verfahren sind mit dem Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich vereinbar; eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wird erst angenommen, wenn die vor Erlass einer Entscheidung vom Gericht gesetzte Frist zur Äußerung objektiv nicht ausreicht, um innerhalb der Frist eine sachlich fundierte Äußerung zum entscheidungserheblichen Sachverhalt und zur Rechtslage zu erbringen, das rechtliche Gehör also in unzumutbarer Weise erschwert wird (BVerfG, B.v. 5.2.2003 - 2 BvR 153/02 - juris Rn. 28 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.02.2015 - 22 CS 15.33

    Ablehnung von Richtern im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Gerichts- und die beigezogenen Behördenakten dieser Verfahren sowie der Verfahren 22 CS 14.2805, 22 CS 14.2806 und 22 CS 14.2807.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Begründung des in den Parallelverfahren ergangenen Beschlusses (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 22 CS 14.2805 u.a. - BA S. 5 ff.) verwiesen (zur Zulässigkeit einer Verweisung auf eine vorausgegangene, den Beteiligten unschwer zugängliche Entscheidung vgl. BVerwG, B.v. 2.10.1998 - 5 B 94/98 - juris Rn. 2; BVerwG, B.v. 13.10.2011 - 3 B 38/11 - juris Rn. 3 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 17.11.2022 - 24 CS 22.1522

    Keine Richterablehnung im Rahmen einer Anhörungsrüge

    Dass die als befangen abgelehnte Richterin eine darüberhinausgehende Fristverlängerung ablehnte, führt nicht zu Zweifeln an ihrer Objektivität, denn eine Fristsetzung in Eilsachen von über zwei Wochen erschwert das rechtliche Gehör grundsätzlich nicht in unzumutbarer Weise (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 22 CS 14.2805 - juris Rn. 18), zumal der Antragsteller ausreichend Zeit hatte, zu dem Verfahren Stellung zu nehmen.
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